Informationen für die Gesundheit
Reiseempfehlungen für besondere medizinische Bedürfnisse
Reisen während der Schwangerschaft
Schwangere Passagiere können bei einem unkomplizierten Verlauf bis zur 29. Schwangerschaftswoche ohne ärztliches Attest mit atestravel fliegen und sich direkt am Check-in-Schalter einfinden. Ab der 29. Woche ist eine ärztliche Genehmigung erforderlich. Dies gilt auch für Risikoschwangerschaften, zum Beispiel bei Mehrlingsgeburten.
Mitnahme von Medikamenten
Medikamente und Zollbestimmungen: Wenn Sie Medikamente oder Injektionen, etwa Insulinspritzen, im Handgepäck transportieren, wird empfohlen, eine ärztliche Bescheinigung mitzuführen, die die Notwendigkeit der Medikamente bestätigt.
Verlust von Medikamenten: Lassen Sie sich von Ihrem Arzt eine Liste mit Ihren wichtigsten Gesundheitsinformationen geben – zum Beispiel Ihre Blutgruppe und eine genaue Aufstellung der Medikamente (inklusive Wirkstoffnamen). Diese Informationen sind besonders hilfreich, falls Ihr Gepäck verloren geht. Führen Sie zudem alle Unterlagen mit, die eine medizinische Versorgung im Ausland erleichtern könnten. Ihre Krankenkasse oder Ihr behandelnder Arzt können Sie dazu beraten.
Aufbewahrung im Handgepäck: Verpacken Sie Ihre Medikamente stoßsicher und verteilen Sie sie, wenn möglich, auf mehrere Handgepäckstücke. Es ist ratsam, die 1,5- bis 2-fache Menge der benötigten Medikamente mitzunehmen, um auf unerwartete Flugverzögerungen oder Umleitungen vorbereitet zu sein – auch während des Fluges.