Sicherheitsvorschriften für Passagiere

 

  • Service   /   Sicherheit

Sicherheitsvorschriften für Passagiere


Verbotene und gefährliche Gegenstände

Aus Sicherheitsgründen und gemäß den internationalen Vorschriften ist das Mitführen bestimmter Gegenstände im Handgepäck oder Aufgabegepäck untersagt. Zu den verbotenen Artikeln gehören unter anderem:

  • Aktentaschen oder Koffer mit integrierten Alarmmechanismen
  • Explosivstoffe wie Feuerwerkskörper oder Signalraketen
  • Gasbehälter wie Pfefferspray, Abwehrsprays oder Camping-Gaskartuschen
  • Behälter mit entzündlichen Flüssigkeiten, z. B. Feuerzeugbenzin, Farben oder Lösungsmittel
  • Leicht entzündbare Materialien, wie Streichhölzer oder brennbare Feststoffe
  • Substanzen, die bei Kontakt mit Wasser entzündliche Gase freisetzen
  • Oxidierende Stoffe, wie Bleichmittel oder Wasserstoffperoxid
  • Giftige oder infektiöse Stoffe wie Quecksilber oder biologische Proben
  • Radioaktive Materialien oder strahlungserzeugende Geräte
  • Ätzende Substanzen, etwa Säuren, Laugen oder bestimmte Batterien
  • Magnetische Materialien mit starker Feldstärke
  • Geräte oder Werkzeuge, die mit Benzin oder anderen brennbaren Flüssigkeiten in Kontakt standen, auch bei minimalen Restmengen

Um Ihre Sicherheit zu gewährleisten und Verzögerungen am Flughafen zu vermeiden, bitten wir Sie, die Sicherheitsbestimmungen vor der Abreise sorgfältig zu prüfen.

Dangerous Goods Liste gefährlicher Stoffe (DE)

Dangerous Goods Neue Sicherheitsentscheidungen (DE)